Klima und Energie: Dynamische Treiber des Baurechts

 

Der Zwang, zukunftsgerichtet nachhaltiger zu bauen, bringt gleichzeitig Baubeschränkungen wie auch Bauerleichterungen für Bauherren hervor. Traditionelle Interessenabwägungen stehen auf dem Prüfstand.


Bauvorhaben nachhaltig, ressourcenschonend, energetisch optimal sowie kostengerecht, architektonisch ansprechend und marktgerecht zu planen und zu realisieren, ist eine komplexe Aufgabe.

Als Energiesünde gilt bereits das Abbrechen von Altbauten zugunsten moderner Ersatzneubauten. Letztere werden aber von Anbietern wie auch Investoren und Nutzern oft favorisiert. Wo die Freiwilligkeit des Marktes, etwa unter Anwendung privater Nachhaltigkeitslabel (z. B. nationale Standards der Minergie oder internationale Labels wie LEED) nicht ausreicht, wird gerne versucht, mit gesetzlichen Vorgaben, sprich Beschränkungen der Baufreiheit, Gegensteuer zu geben. Die Palette solcher neuen baurechtlichen Instrumente reicht von der sogenannten klimaangepassten Siedlungsentwicklung mit einem ausgeklügelten gesetzlichen «Werkzeugkasten » gegen die zunehmende Hitzebelastung in Ballungsräumen, über den Biotopschutz als ökologischer Ausgleich und Erholungszonen in Bauzonen bis hin zu Vorgaben für die Energiegewinnung, namentlich die Einschränkung fossiler Rohstoffe, etwa zugunsten von Wärmepumpen-Anlagen.

TREND: PROGRESSIVE FÖRDERUNG ALTERNATIVER ENERGIEN

Neuerdings wird klima- und umweltgerechtes Bauen auch durch Bauerleichterungen gefördert, allerdings zulasten anderer öffentlicher Interessen. Zu denken ist nicht nur an die aktuellen nationalen Vorstösse um eine neue dringliche Energiegesetzgebung, mit der alternative Energiequellen wie Wasserkraft-, Windenergie- oder Photovoltaik-Grossanlagen massiv zulastendes verfassungsmässig geschützten Naturschutzes beschleunigt und gefördert werden. Ein gewichtiges, bereits gesetzlich umgesetztes Beispiel ist die Förderung von Photovoltaikanlagen und thermischen Glasmodulen an Gebäudehüllen. Solaranlagen sind sogar an Denkmalschutzobjekten zulässig, solange keine wesentliche Beeinträchtigung resultiert und die Identität der Baute gewahrt bleibt, womit im Lichte der Klima- und Energiekrisen auch der Heimatschutz liberalisiert wird. Not macht erfinderisch!

Autor: Daniel Thaler

 
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