Zukunft Bauen - Nachhaltigkeit, Klima und Energie!
Der Gesetzgeber erzwingt immer mehr Energieressourcen schonendes sowie klimaangepasstes Bauen. Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft bleiben vorerst primäre Bauherren- und Investoren-Aufgaben.
Von Politik und Bauwirtschaft wird gefordert, hochwertige Siedlungsräume, zukunftsfähige Arbeitsumgebungen und bezahlbaren Wohnraum marktgerecht bereitzustellen. Umwelt-, soziale und betriebswirtschaftliche Aspekte (ESG) treten in den Vordergrund. Zentrale Themen moderner Bautätigkeit sind die Ressourcenknappheit (Boden, Wasser, Energie, Baumaterialien, Fachkräfte und Geld), Klimaschutz (Reduktion von CO2-Emissionen) und klimagerechte Bebauungen.
Zwang bei Gebäudeenergiebedarf
Der Gesetzgeber zeichnet sich durch besondere Aktivität bei Energiefragen aus. Im Fokus steht die Einschränkung fossiler Rohstoffe, etwa zugunsten von Wärmepumpen-Anlagen. Für das Gebäudeenergierecht sind die Kantone zuständig, was 26 unterschiedliche Energiegesetze nach sich zieht. Die Schweiz kennt, im Gegensatz zu anderen Ländern, keine nationale Vereinheitlichung im Energiebereich. Über Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) wird hierzulande dennoch eine weitgehende Harmonisierung erreicht, die regionalspezifische Spielräume zulässt. Das helvetische Modell erweist sich als erfolgreich, zumal wirksam Fortschritte in zukunftsgerichteter und praxisgerechter Energiegesetzgebung erzielt werden. Schweizweit werden bei Neubauten CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verboten sowie Anlagen zur Eigenstromerzeugung (meist Photovoltaikanlagen) vorgeschrieben. In Altbauten hat ein Heizkesselersatz grundsätzlich durch erneuerbare Energien zu erfolgen. Der Einbau geräuscharmer Luft-/Wasser-Wärmepumpen wird von der Rechtspraxis quasi «Einsprache-sicher» geschützt.
Lenkung bei Baubewilligungen
Über strikte Vorgaben hinaus sollen gesetzgeberische Anreize und Steuerungselemente Klima und Energieressourcen schonen. Photovoltaikanlagen und thermische Glasmodule an Gebäudehüllen sowie Aussenwärmedämmungen werden gefördert. Solarananlagen sind selbst an Denkmalschutzobjekten zulässig, solange die Identität der Baute gewahrt wird und keine wesentliche Beeinträchtigung resultiert. Der gesetzgeberische «Werkzeugkasten» geht aber, je nach Kanton, noch viel weiter. Zwecks Bekämpfung sommerlicher Hitzebelastung in Städten können Gemeinden bei der Prüfung von Bauprojekten, unabhängig von der Einhaltung primärer Bauvorschriften, zusätzliche Anordnungen treffen. Stellung und Dimensionierung von Bauten können reguliert, Erhalt und Ersatz von Bäumen, die Begrünung von Gebäudehüllen oder die Anordnung von Umgebungsbepflanzungen vorgeschrieben werden. Weiter lässt sich mit Grünflächen- und Unterbauungsziffern die ober- und unterirdische Bebauung und Versiegelung von Bauland einschränken. Im Einzelfall kann ein Pflanzen- und Heckenbestand, sogar inmitten verdichteter Räume, als «Brückenbiotop» schützenswert erscheinen und Bauvorhaben verhindern. Zur legislativen Tendenz gehört, nachbarliche Bäume und Sträucher näher und höher an der Grenze zuzulassen. Ökologische, energetische und ressourcensparende Planungs- und Baumassnahmen werden bei Hochhausprojekten sowie im Rahmen des Erlasses von Sondernutzungsplänen oder mittels städtebaulicher Verträge um- und durchgesetzt.
Nachhaltigkeit vereinbaren!
Nachhaltigkeitsmassnahmen werden beim Bauen nur teilweise vorgeschrieben oder durch gesetzliche Lenkung gefördert. Nachhaltigkeit zielt auf die Umweltauswirkungen im Allgemeinen wie «graue Energie» in Baustoffen, Bauteildesign (Kreislaufwirtschaft), Verwertung von Bauabfällen und CO2- Reduktion. Denn bereits das Abbrechen von Altbauten zugunsten von Ersatzneubauten gilt als Energiesünde. Dazu kommen immer neue Nachhaltigkeitskriterien, etwa Gesundheit und Pandemiesicherheit, Baubiologie, Ökologie, Energieeffizienz, Raumklima sowie soziale und gesellschaftliche Aspekte. Erforderlich ist eine ganzheitliche Betrachtung mit Blick auf Erstellung, Nutzung, Rückbau und Baustoffe. Zwar gibt es viele Orientierungshilfen, beispielsweise das SIA Merkblatt 2040, Effizienzpfad Energie, der Standard Nachhaltiges Bauen (SNBS) oder nationale Labels wie Minergie und GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) und internationale Labels (LEED, BREEAM, etc.). Entscheidend aber ist die konkrete Definition «nachhaltiger» Leistungen für das jeweilige Bauprojekt, was eine primäre Bauherrenaufgabe ist und bleiben wird. Erforderlich sind umsichtige Ausschreibungen und Verträge mit spezifischen Leistungsbeschrieben und Pflichtenheften. Wer dies beherzigt, wird belohnt. Bereits heute ist, unter Berücksichtigung der Investitionskosten, ein höherer Marktwert nachhaltiger Immobilien ausgewiesen.
Autor: Daniel Thaler