Nachhaltiges Bauen: eine primäre Bauherrenaufgabe
Die Nachfrage nach «grünen», nachhaltigen Gebäuden steigt – deren Voraussetzungen sind frühzeitig mit umsichtigen Ausschreibungen und Verträgen zu schaffen.
Komplexe Bauvorhaben, die «nachhaltig» sein sollen, erfordern Agilität aller Beteiligten bis zum Projektabschluss. Dies gilt mit Blick auf zeit- und budgetgerechte Erreichung gestellter Projektziele wie Bauökologie, Technologieansprüche, Funktionalität, Raumklima oder Belichtung besonders für Bauherren, Projektentwickler, Architekten und Ingenieure. Spitalbauten erfordern auch den Einbezug von Forschung, Lehre und Medizinaltechnik. Erforderliche teamorientiert-interdisziplinäre Zusammenarbeit und das mitunter unabdingbare kontinuierliche Lernen erfolgen zunehmend mit der BIM-Methode, unter frühzeitigem Einbezug auch der Bauunternehmer, Endnutzer und des Facility Managements.
Weichen frühzeitig stellen
Nachhaltigkeitskriterien wie Gesundheit, Baubiologie, Ökologie, Energieeffizienz oder auch Pandemiesicherheit sind frühestmöglich zu erörtern, unter ganzheitlicher Betrachtung von Erstellung, Nutzung, Rückbau, Aufwand für Baustoffe und deren Erzeugung, Transporte sowie Bauweise, Landschafts-, Erschliessungs- und soziale Aspekte. Im Fokus steht nicht nur der eigene (tendenziell sinkende) Gebäudeenergiebedarf. Vielmehr treten Umweltauswirkungen wie (im Voraus berechenbare) «graue Energie» in Baustoffen, Bauteildesign, Verwertung von Bauabfällen und CO2 -Reduktion in den Vordergrund. Zwar geben SIA-Richtlinien wie die Verständigungsnorm SIA 112/1 «Nachhaltiges Bauen – Hochbau», der «Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz SNBS – Hochbau» des Netzwerks Nachhaltiges Bauen Schweiz (NNBS) oder diverse Empfehlungen der KBOB, auch für Planer- und Werkverträge, Orientierungshilfe. Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aber nur aus den abgeschlossenen Verträgen, ein Verweis auf vorgenannte Orientierungshilfen allein genügt nicht. Damit sind primär die Bauherren als Auftraggeber aufgefordert, unter Beizug von Fachpersonen, umsichtig «nachhaltige» Leistungen zu definieren und auszuschreiben sowie spezifizierte Leistungsbeschriebe und Pflichtenhefte zum Vertragsbestandteil mit den Projektbeteiligten zu erklären, auch um spätere juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Autor: Daniel Thaler