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Die Krux mit den übermässigen Kosten bei der Nachbesserung
Das Nachbesserungsrecht des Werkbestellers gegenüber dem Unternehmer ist ausgeschlossen, wenn übermässige Kosten verursacht werden. Bei der Beurteilung der Übermässigkeit ist primär der Nutzen des Werkbestellers an der Mängelbeseitigung von Bedeutung.
Digitales Bauen mit BIM: zunehmende Systematisierung und Normierung
BIM erfordert Kollaboration aller Baubeteiligten mit einheitlichen Tools. Die Entwicklung von Standards und Verträgen ist im Gang, aber herausfordernd.
Von Villenservituten und anderen Baubeschränkungen
Beim Erwerb eines Baugrundstücks oder einer Stockwerkeigentumswohnung stellt sich regelmässig die Frage, ob der beabsichtigten Überbauung oder Nutzung irgendwelche besondere rechtliche Schranken entgegenstehen.
Nachhaltigkeit und Klimaschutz: neue Trends im Baurecht
Der hochwertigen Siedlungsentwicklung sowie klima- und umweltgerechten Bauvorhaben kommt im Planungs- und Baurecht grössere Bedeutung zu. Für Projektentwickler:innen und Bauherrschaften ergeben sich daraus knifflige Herausforderungen und das Risiko empfindlicher Eigentumseinschränkungen.
Nachhaltiges Bauen: eine primäre Bauherrenaufgabe
Die Nachfrage nach «grünen», nachhaltigen Gebäuden steigt – deren Voraussetzungen sind frühzeitig mit umsichtigen Ausschreibungen und Verträgen zu schaffen.
Wenn der Steinkauz einem Bauvorhaben Grenzen setzt - Biotopschutz im Siedlungsgebiet
Massnahmen zur Förderung der Biodiversität treffen nicht nur den ländlichen Raum, sondern haben auch in Siedlungsgebieten eine Bedeutung. Solche Massnahmen können selbst in der Stadt dem Bauen Grenzen setzen, wie das Bundesgericht jüngst entschieden hat.
Liegenschaft an Kinder verschenkt und dann bedürftig – was nun?
Wenn Schenker:innen bedürftig werden, hat dies rechtliche Konsequenzen bezüglich der Sozialversicherung und die beschenkten Nachkommen riskieren, unterstützungspflichtig zu werden. Es gilt nicht mehr der Grundsatz, dass rechtmässig bezogene Vorsorgeleistungen nicht zurückzuerstatten sind.
Trend digitales Bauen: Branchen-Standards? Verträge?
BIM verändert die Zusammenarbeit zwischen Baubeteiligten. Standards entwickeln sich interessenbezogen, BIM-taugliche Verträge hinken hinterher.
Ordnung für den Bauherren
Recht – SIA und wichtige institutionelle Bauherrschaften haben zusammen die neue SIA-Ordnung 101 erstellt. Sie zeigt auf, was es bedeutet, Bauherr zu sein – und was von ihm im Rahmen eines Bauvorhabens erwartet wird.
Kann eine alte Dienstbarkeit gelöscht werden?
Unbefristete Dienstbarkeiten haben grundsätzlich «ewige» Gültigkeit. Nur ein qualifizierter Interessenverlust des Berechtigten erlaubt einem Belasteten, die Löschung zu erzwingen.
Digitales Bauen: Herausforderung Verträge
Gängige Bauverträge BIM-gerecht gestalten oder digitale Zusammenarbeitsformen neu modellieren? Die Praxis wird es erst noch richten!
Airbnb-Boom: Dürfen Eigentümer und Mieter ihre Wohnung kommerzialisieren?
Trotz pandemiebedingter Reisebeschränkungen erging kürzlich der fulminante Börsenstart der Buchungsplattform Airbnb. Damit wurde der digitalen Kommerzialisierung privater Parahotellerie weiteren Schub verliehen. Können auch Schweizer Wohnungseigentümer und Mieter davon ökonomisch profitieren? Müssen umgekehrt die Hausmitbewohner und Vermieter solches dulden?
Wann darf eine Eigentumswohnung über Plattformen wie Airbnb kommerzialisiert werden?
Die Kurzzeitvermietung von Stockwerkeigentum ist per se weder zulässig noch verboten. Entscheidend sind die Eigenarten der Liegenschaft und die Regulierung der Gemeinschaft.
Digitales Bauen im Trend: Wo sind die Verträge?
BIM verändert die Zusammenarbeit zwischen Bauherren, Planern und Baufirmen. Heutige Bauverträge sind wenig BI M-tauglich.
Ein Mehrwert für Stadt, Bauherr und Bewohner
Manchmal haben Grundeigentümer Glück: Durch einen vorteilhaften Nutzungsplan wird ihr Grundstück aufgewertet. Damit auch die Allgemeinheit profitiert, braucht es einen Ausgleich – etwa in Form des städtebaulichen Vertrags.
Lockdown und Mietrecht – ein interessantes Verhältnis
Mit der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) in der Fassung vom 17. März 2020 liess der Bundesrat öffentlich zugängliche Einrichtungen, wie Einkaufsläden (non-food) und Märkte, Restaurationsbetriebe, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe etc. für das Publikum vorübergehend schliessen.
Unsere Ursprünge
TSCHUDI THALER RECHTSANWÄLTE entstand am 1. April 2014 aus dem Zusammenschluss der beiden auf das Immobilien-, Miet- und Baurecht spezialisierten Zürcher Anwaltskanzleien TSCHUDI RECHTSANWÄLTE und SIEGRIST BAUMGARTNER THALER RECHTSANWÄLTE.